Gildenregeln
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Gildenregeln
Wie fast überall im Leben sind auch bei uns ein paar "Spielregeln" nötig, damit unsere Gemeinschaft auch in Zukunft ne tolle Truppe bleibt.
Entweder ihr gebt es gern, oder behaltet es für´s Auktionshaus.
Ist es dem Mitglied nicht möglich, muss es sich beim Senat, dem Kanzler oder im Forum unter Abwesenheit abmelden.
Mitglieder ab dem Rang Inafantri MÜSSEN den Gildenbeitrag (§8) entrichten.
Ferner sollte das Mitglied dann auch regelmässig das Forum besuchen um sich über Neuigkeiten bzw. Ankündigungen der Gilde zu informieren.
Der Zahlungszeitraum ist immer vom 25. eines Monats bis Monatsende.
Von diesem Gold werden dann Sachen für die ganze Gilde gekauft (z.B. Bankfächer).
Beförderungen über den Rang der Infantrie hinaus müssen von mind. 2 Mitgliedern des Senats, oder höher, befürwortet bzw. empfohlen werden.
Berufungen in den Senat müssen von mind. 3 Mitgliedern des Senats, oder höher, befürwortet bzw. empfohlen werden. Ferner muss der Kandidat mind. 3 Monate recht regelmässig, aktives Mitgleid der Gilde sein.
Generäle werden vom Kanzler berufen, da sie seine Stellvertreter sind und müssen sich aus dem Senat rekrutieren.
Entlassungen aus der Gilde müssen ebenfalls von 2 Mitgliedern des Senats, oder höher befürwortet werden. Ausnahme sind Eilverfahren bei üblen Beleidungen o.ä.
Wenn ihr in einer Gruppe mit Mitgliedern der Gilde seit...
Indem man zum Beispiel die Instanz, ohne Angabe eines Grundes verlässt.
1. Allgemein:
§1
Das Mindesatalter der Gilde beträgt 18 Jahre§1
§2
Hilfsbereitschaft & Freundlichkeit sind bei uns oberstes Gebot!§3
Handel mit Mitgliedern der Gilde ist verboten. Entweder ihr gebt es gern, oder behaltet es für´s Auktionshaus.
§4
Sogenannte "Powerplayer", Angeber oder Wichtigtuer sind nicht erwünscht und werden dem Senat gemeldet und ggf. der Gilde verwiesen. Das gilt auch für Schnorrer und Leute die dauernd "gezogen" werden wollen.§5
Zu angekündigten Events (z.B. Gildentreffen) sollte jedes Mitglied erscheinen. Ist es dem Mitglied nicht möglich, muss es sich beim Senat, dem Kanzler oder im Forum unter Abwesenheit abmelden.
§6
Rekruten haben eine Probezeit von einem Monat. In dieser Zeit solten sie sich im Forum anmelden, da sonst keine Beförderung zur Infantrie und damit der Vollmitgliedschaft möglich ist. Nach spätestens 6 Wochen wird die Mitgliedschaft dann aufgelöst§7
Mitglieder ab dem Rang Inafantri MÜSSEN den Gildenbeitrag (§8) entrichten.
Ferner sollte das Mitglied dann auch regelmässig das Forum besuchen um sich über Neuigkeiten bzw. Ankündigungen der Gilde zu informieren.
$8
Der Gildenbeitrag beträgt ab dem Rang Infantrie (spätestens nach dem ersten Monat) 1 Gold pro Monat und angemeldetem Charakter und wird vom Mitglied in die Gildenbank eingezahlt.Der Zahlungszeitraum ist immer vom 25. eines Monats bis Monatsende.
Von diesem Gold werden dann Sachen für die ganze Gilde gekauft (z.B. Bankfächer).
§9
Beförderungen richten sich nach der Dauer der Gildenmitgliedschaft, dem Engagemant und dem Einsatz für die Gilde. Beförderungen über den Rang der Infantrie hinaus müssen von mind. 2 Mitgliedern des Senats, oder höher, befürwortet bzw. empfohlen werden.
Berufungen in den Senat müssen von mind. 3 Mitgliedern des Senats, oder höher, befürwortet bzw. empfohlen werden. Ferner muss der Kandidat mind. 3 Monate recht regelmässig, aktives Mitgleid der Gilde sein.
Generäle werden vom Kanzler berufen, da sie seine Stellvertreter sind und müssen sich aus dem Senat rekrutieren.
Entlassungen aus der Gilde müssen ebenfalls von 2 Mitgliedern des Senats, oder höher befürwortet werden. Ausnahme sind Eilverfahren bei üblen Beleidungen o.ä.
2.Gruppenspiel:
Wenn ihr in einer Gruppe mit Mitgliedern der Gilde seit...
§1
werden Anweisungen des Gruppenführers befolgt.§2
wird die Gruppe nicht im Stich gelassen. Indem man zum Beispiel die Instanz, ohne Angabe eines Grundes verlässt.
§3
wird erst gelootet (geplündert), wenn JEDER lebt und alle zusammen sind.§4
wird beim würfeln nicht "Bedarf" angeklickt, wenn man es nicht braucht oder wenigstens fragt.Schlussbestimmung
Bei einem Verstoß gegen diese Regeln, wird der Vorgang dem Senat gemeldet und das jeweilige Mitglied, schlimmstenfalls der Gilde verwiesen. In der Konsequenz wird sein Benutzerkonto des Forums gelöscht und eine Wiederanmeldung untersagt. Zuletzt von Dupfel am Fr 16 Okt 2009, 05:01 bearbeitet; insgesamt 6-mal bearbeitet (Grund : Formatierung)
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